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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 4984/00   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 4984/00 (https://dejure.org/2001,18962)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.03.2001 - 16 A 4984/00 (https://dejure.org/2001,18962)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. März 2001 - 16 A 4984/00 (https://dejure.org/2001,18962)
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  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 4984/00
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 1971 - 2 BvL 2/66 und 2 BvR 168, 196, 197, 210,472/66 -, BVerfGE 30, 367 (386 f.).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 4984/00
    Als juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich kommunale Selbstverwaltungskörperschaften bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben gerade nicht auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder andere Grundrechte nach dem Grundgesetz berufen, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82 (100), und BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - 4 C 15.85 - , NVwZ 1989, 247; vgl. aber zum Schutz materiellrechtlich bedeutsamer Rechtspositionen nach einfachem Recht: BVerwG, Urteil vom 3. September 1996 - 7 C 38.96 -, Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 24, und allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsplanung, nicht aber der - gesetzlich gebundenen - Leistungserbringung an den Hilfe Suchenden besteht eine Dispositionsfreiheit der beteiligten Sozialhilfeträger, die unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes schutzwürdig sein könnte, so dass es gerechtfertigt erscheint, eine etwaige Rückwirkung an weniger strenge Voraussetzungen zu knüpfen.
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 4984/00
    Inhaltlich wird bei der diesbezüglichen Argumentation darüber hinaus z.T. nicht hinreichend beachtet, vgl. etwa Zentrale Spruchstelle für Fürsorgestreitigkeiten vom 13. Februar 1997, a.a.O., dass die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Regeln zur "echten" und "unechten" Rückwirkung von Gesetzen - vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1971 - 2 BvL 6/70- , BVerfGE 31, 222 (225 f.) - bzw. zur Rückwirkung von Rechtsfolgen und zur tatbestandlichen Rückanknüpfung - vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200 (241) - in erster Linie auf das Verhältnis zwischen dem Staat und dem durch die Grundrechte nach dem Grundgesetz geschützten Bürger zugeschnitten sind, während es sich bei dem hier in Rede stehenden Erstattungsanspruch um die Regelung eines finanziellen Interessenausgleichs zwischen zwei mit inhaltsgleichen Aufgaben der Sozialhilfe betrauten Trägern öffentlicher Verwaltung handelt.
  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 6a AbzG

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 4984/00
    Inhaltlich wird bei der diesbezüglichen Argumentation darüber hinaus z.T. nicht hinreichend beachtet, vgl. etwa Zentrale Spruchstelle für Fürsorgestreitigkeiten vom 13. Februar 1997, a.a.O., dass die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Regeln zur "echten" und "unechten" Rückwirkung von Gesetzen - vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1971 - 2 BvL 6/70- , BVerfGE 31, 222 (225 f.) - bzw. zur Rückwirkung von Rechtsfolgen und zur tatbestandlichen Rückanknüpfung - vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200 (241) - in erster Linie auf das Verhältnis zwischen dem Staat und dem durch die Grundrechte nach dem Grundgesetz geschützten Bürger zugeschnitten sind, während es sich bei dem hier in Rede stehenden Erstattungsanspruch um die Regelung eines finanziellen Interessenausgleichs zwischen zwei mit inhaltsgleichen Aufgaben der Sozialhilfe betrauten Trägern öffentlicher Verwaltung handelt.
  • OVG Thüringen, 12.09.2000 - 2 KO 38/96

    Sozialhilferecht; Sozialhilferecht; Bagatellgrenze; Einigungsvertrag;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 4984/00
    Ebenso: Thüringer OVG, Urteil vom 12. September 2000 - 2 KO 38/96 -, Juris; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Auflage (1997), § 111 Rn. 30 zur Rechtsänderung durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts und Rn. 32 zur Rechtsänderung vom 1.1.1994; Schoch, LPK-BSHG, 5. Auflage (1998), § 111 Rn. 32; ders., NDV 1997, 65 (66); Bräutigam, in Fichtner (Hrsg.), BSHG (1999), § 111 Rn. 18; Schwabe, ZfF 1997, 126; zur Rechtsänderung vom 1. Januar 1994 vgl. auch den Schiedsspruch der Zentralen Spruchstelle für Fürsorgestreitigkeiten vom 13. Februar 1997 - B 26/96 -, ZfF 1997, 84.
  • BVerwG, 19.12.2000 - 5 C 30.99

    Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 4984/00
    Denn weder § 111 BSHG - vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - 5 C 30.99 - noch die übrigen einschlägigen Vorschriften des Erstattungsrechts nach dem Bundessozialhilfegesetz bzw. dem Zehnten Buch des Sozialgesetzbuches enthalten Vorgaben, in welcher Weise die beteiligten Träger der Sozialhilfe das "anhängige" Erstattungsverfahren - unabhängig vom Entstehen eines durchsetzbaren Anspruches - förmlich abschließen müssten; insbesondere ist keine Verpflichtung ersichtlich, im Falle des Unterschreitens der jeweils geltenden Bagatellgrenze das Erstattungsverfahren durch eine negative Verlautbarung formell zum Ende zu bringen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2001 - 16 A 455/01

    "Förderung der Familie" gezahltes Kindergeld; Frage der Weitergabe des Geldes an

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 4984/00
    Der Senat lässt ausdrücklich offen, ob für Leistungszeiträume, die teilweise vor und teilweise nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung liegen, insgesamt das neue Recht anzuwenden ist, eine Frage, die im Verfahren 16 A 455/01 OVG NRW zu entscheiden sein wird.
  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 15.85

    Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Revisionszulassung; Auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 4984/00
    Als juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich kommunale Selbstverwaltungskörperschaften bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben gerade nicht auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder andere Grundrechte nach dem Grundgesetz berufen, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82 (100), und BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - 4 C 15.85 - , NVwZ 1989, 247; vgl. aber zum Schutz materiellrechtlich bedeutsamer Rechtspositionen nach einfachem Recht: BVerwG, Urteil vom 3. September 1996 - 7 C 38.96 -, Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 24, und allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsplanung, nicht aber der - gesetzlich gebundenen - Leistungserbringung an den Hilfe Suchenden besteht eine Dispositionsfreiheit der beteiligten Sozialhilfeträger, die unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes schutzwürdig sein könnte, so dass es gerechtfertigt erscheint, eine etwaige Rückwirkung an weniger strenge Voraussetzungen zu knüpfen.
  • FG Brandenburg, 10.12.1997 - 2 K 175/97

    Leerfahrten anläßlich einer Krankheitsbehandlung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 4984/00
    Anders als etwa das Sächsische OVG - vgl. den Beschluss vom 22. September 1999 - 1 S 761/98 -, im Anschluss an VG Dresden, Urteil vom 25. Mai 1998 - 6 K 1946/97 - vertritt der Senat die Auffassung, dass für Leistungszeiträume, die bei Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts bereits abgeschlossen waren, - eine bloße Beendigung der Hilfegewährung lassen insoweit nicht genügen: VG Dessau, Urteil vom 25. September 1997 - A 2 K 175/97 -, ZfF 2000, 91 (LS); Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Gutachten vom 30. September 1998 - G 62/98 -, NDV 1998, 349 f.; Zink in: Mergler/Zink, BSHG, Loseblatt- Kommentar, Stand August 2000, § 111 Rn. 6a iVm Rn. 6.2; Schiefer in: Oestreicher/Schelter/Kunz, BSHG, Loseblatt-Kommentar, Stand Juni 2000, § 111 Rn. 14 - noch die zur Zeit der Sozialhilfegewährung in Kraft gewesene Fassung des § 111 Abs. 2 BSHG anzuwenden ist.
  • BVerwG, 03.09.1996 - 7 C 38.96

    Offene Vermögensfragen - Klagerecht der Gemeinde gegen einen vermögensrechtlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 16 A 4984/00
    Als juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich kommunale Selbstverwaltungskörperschaften bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben gerade nicht auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder andere Grundrechte nach dem Grundgesetz berufen, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82 (100), und BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - 4 C 15.85 - , NVwZ 1989, 247; vgl. aber zum Schutz materiellrechtlich bedeutsamer Rechtspositionen nach einfachem Recht: BVerwG, Urteil vom 3. September 1996 - 7 C 38.96 -, Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 24, und allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsplanung, nicht aber der - gesetzlich gebundenen - Leistungserbringung an den Hilfe Suchenden besteht eine Dispositionsfreiheit der beteiligten Sozialhilfeträger, die unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes schutzwürdig sein könnte, so dass es gerechtfertigt erscheint, eine etwaige Rückwirkung an weniger strenge Voraussetzungen zu knüpfen.
  • BSG, 19.02.1986 - 8 RK 64/84

    Ausschlußfrist - Erstattungsanspruch - Erstattung von Aufwendungen für

  • OVG Sachsen, 22.09.1999 - 1 S 761/98
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